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Bedingungen für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshalle Hünsborn – Auszug – (Stand: 07/2021)
Preisangaben sind Nettopreise. Abhängig von der Art der abgerechneten Leistung kommen evtl. unterschiedliche Steuern (MwSt. voll bzw. vermindert) hinzu.

Seit 01.05.2013 gilt das "Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW)".
Aus diesem Grund gilt ein absolutes Rauchverbot in der Dorfgemeinschaftshalle. Das Rauchverbot gilt für Jeden, im gesamten Gebäude und zu jeder Zeit (auch z.B. während Auf-/Abbauzeiten bei Veranstaltungen). Bei Verstößen haftet der jeweilige Veranstalter gegenüber dem Betreiber der Anlage (VFD-Hünsborn e.V.). Der Betreiber muss Verstöße dem Ordnungsamt melden (um nicht selbst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen) - und der Mieter/Veranstalter muss mit einer Ordnungsstrafe/Geldstrafe rechnen.

0Vertragspartner
Vertragspartner sind der Verein zur Förderung von Dorfgemeinschaftsaufgaben Hünsborn e.V. (nachstehend VFD) als Betreiber der Anlage und der Veranstalter; bei Vereinen deren geschäftsführender Vorstand.
1Mietgebühren (Nettopreise)
1.1Großveranstaltungen (gesamte Anlage)
Halle, Foyer, Küche, 2 Theken, Toilettenanlage, Garderobe, Umkleiden/Duschen: lt. Vertrag
1.2Familienfeiern, Vereinsfeste, Betriebsfeiern... (Foyer mit Nebenräumen, nicht Halle/Sportbereich)
Foyer, Küche, Theke (Foyer), Toilettenanlage, Garderobe: 240 Euro/Tag
1.3Verwaltungskosten
- bei Veranstaltungen nach 1.1: 120 Euro
- bei Veranstaltungen nach 1.2: 35 Euro
1.4Nebenkosten
Bei Veranstaltungen nach 1.1 und 1.2 werden die Nebenkosten (Gas, Wasser, Strom) nach Verbrauch abgerechnet.
2Nutzung durch Hünsborner Bürger
Hünsborner Bürger/-innen können das Foyer mit Nebenräumen wie unter 1.2 beschrieben für eigene private Veranstaltungen zum halben Preis mieten.
3Miete/Belegung
3.1Miet-/Belegungswünsche bedürfen der Schriftform. Nach schriftlicher Terminzusicherung durch den VFD und Gegenzeichnen des Vertrages durch den Veranstalter ist die Anlage wie im Vertrag beschrieben für diesen Termin reserviert.
3.2Belegungen sind bis 6 Monate (in Ausnahmefällen bis 14 Tage) vor der geplanten Veranstaltung möglich. Der VFD behält sich eine Zusage vor.
3.3Bei einem nicht durch den VFD zu vertretenen Ausfall einer Veranstaltung wie unter 1.1 und 1.2 beschrieben sind 50% vom Mietpreis, mindestens aber 200 Euro (netto), an den VFD zu entrichten.
3.5Der VFD behält sich das Recht vor, die Anlage für bestimmte Veranstaltungen nicht zur Verfügung zu stellen.
4Kaution/Anzahlung
4.1Bei Veranstaltungen nach 1.1 und 1.2 ist eine Kaution entsprechend dem Mietvertrag (Betrag, Zeitpunkt) vor der Veranstaltung (unbar, Überweisung auf das Konto des VFD) zu hinterlegen, sofern der VFD dieses im Einzelfall verlangt. Diese wird nach der Veranstaltung mit den Forderungen des VFD aufgerechnet.
4.2Bei Veranstaltungen nach 1.1 und 1.2 ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung (50% vom Brutto-Mietpreis, der Betrag wird nicht verzinst) entsprechend dem Mietvertrag (unbar, Überweisung auf das Konto des VFD) zu leisten, sofern der VFD dieses im Einzelfall verlangt. Bei Stornierung durch den Mieter bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin wird diese in voller Höhe erstattet. Spätere Stornierungen entsprechen einem Ausfall wie unter Punkt 3.3.
5Reinigung
5.1Grundsätzlich besteht bei Belegungen nach 1.1 und 1.2 eine Reinigungspflicht für den Veranstalter. Diese Reinigungspflicht bezieht auch die Anlage um das Gebäude sowie die Zuwegung/Parkflächen mit ein. Der Veranstalter ist für die Entsorgung der bei der Veranstaltung angefallenen Abfälle etc. zuständig.
5.2Sollte ein Veranstalter dieser Pflicht nicht bzw. nicht ausreichend nachkommen, wird der VFD die Reinigung durchführen lassen und ihm in Rechnung stellen.
6Ordnungsdienst/Wegesicherung
Bei Veranstaltungen nach 1.1 ist der Veranstalter verpflichtet einen Ordnungsdienst zu stellen, der insbesondere auch die Wegesicherung (Begegnungsverkehr, Parkordnung,...) sicherstellt.
Bei Veranstaltungen nach 1.1 und 1.2 ist der Mieter für den Winterdienst auf dem Gelände verantwortlich. Nicht geräumte/gestreute Flächen sind wirksam abzusperren.
7Zahlung
7.1Veranstaltungen nach 1.1 und 1.2 werden nach deren Ende abgerechnet. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
7.2Sollten Zahlungen zu spät, nicht oder nicht in der richtigen Höhe erfolgen, so behält sich der VFD vor, diesen Veranstalter von weiteren Nutzungen der Anlage auf unbestimmte Zeit auszuschließen.
8Schlüssel
8.1Es werden nur Schlüssel für die gemieteten Räume ausgegeben. Die Schlüsselausgabe/-rückgabe erfolgt nach Absprache.
8.2Die Schlüssel (Schlüsselbunde) dürfen nicht gekennzeichnet werden.
8.3Ein Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem VFD unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die Neubeschaffung (evtl. auch eines neuen Schließsystems).
9Haftung
9.1Der Veranstalter haftet für entstandene Schäden.
9.2Der Veranstalter hat bei Veranstaltungen nach 1.1 und 1.2 eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Vertrag auf Verlangen dem VFD vorzulegen.
9.3Schäden sind dem Betreiber der Anlage unverzüglich (spätestens bei Schlüsselabgabe) mitzuteilen.
9.4Reparaturkosten werden mit dem Veranstalter nach erfolgter Reparatur abgerechnet. Eine Vorauszahlung kann bereits auf der Veranstaltungsabrechnung gefordert bzw. abgerechnet werden.
Die Beseitigung von Schäden erfolgt durch den VFD bzw. durch vom VFD beauftragte Unternehmen.
9.5Je Einzelschaden wird unabhängig von der Schadenshöhe bzw. den Reparaturkosten zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Diese Pauschale kann bereits zusammen mit der Veranstaltungsabrechnung gefordert werden.
9.6Sollten Schäden offensichtlich mutwillig oder mit Billigung/Duldung des Veranstalters entstanden sein, behält sich der VFD vor, diesen Veranstalter von weiteren Nutzungen der Anlage auf unbestimmte Zeit auszuschließen.
10Getränke
10.1Getränke für den Eigenverzehr bzw. den Verkauf auf Veranstaltungen (auf dem gesamten Gelände) sind ausschließlich über den VFD zu beziehen. Die für den Veranstalter geltenden Einkaufspreise setzt der VFD fest und stellt sie in einer Getränkepreisliste zusammen. Ausgegeben werden Fässer sowie einzelne Flaschen.
10.2Werden bei Veranstaltungen Getränke verzehrt, die nicht über den VFD bezogen wurden, ist eine Vertragsstrafe in Höhe der Kaution zu entrichten.
Für Verträge, die ab 09/2015 geschlossen werden:
Werden bei Veranstaltungen Getränke verzehrt, die nicht über den VFD bezogen wurden, ist eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Nettomiete (zzgl. MwSt) zu entrichten.
10.3Von diesen Regelungen abweichende Absprachen zwischen dem VFD und dem Veranstalter sind in Ausnahmefällen für bestimmte Getränke außer Bier/Biermischgetränke und gängige Getränke wie Cola, Wasser, ... möglich.
11Dekoration und Verbrauchsmaterial
11.1Es ist nur Dekorationsmaterial zulässig, welches schwer entflammbar (B1) und nicht abfärbend (keine wasserlösliche Farbe) ist.
11.2Als Verbrauchsmaterial wie Servietten, Wertmarken, Eintrittskarten etc. sind nur nicht abfärbende (keine wasserlösliche Farbe) Materialien zulässig.
11.3Konfetti zu verteilen (Papier oder Folie), sowie die Nutzung von Konfettikanonen, ist verboten.
Das Verteilen bzw. in Verkehr bringen jeglicher Art von Aufklebern ist verboten.
Die Nutzung von Pyrotechnik (Indoor-Feuerwerk etc.) ist innerhalb des Gebäudes nicht erlaubt.
12Beauftragte Dienstleister
12.1Der VFD behält sich vor, bestimmte Dienstleister (z.B. Caterer oder Veranstaltungsservice) vorzugeben.
12.2Nur entsprechend professionelle/fähige Unternehmen (keine Privatpersonen) dürfen für Dienstleistungen während Veranstaltungen (inkl. Auf-/Abbau) beauftragt werden. Der VFD behält sich vor, bestimmte Unternehmen abzulehnen.
12.3Wenn Dienstleister beauftragt werden, sind diese mit den kompletten Adress-/Kontaktdaten dem VFD spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung anzugeben.
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Getränkepreise     Mietbedingungen    Nebenkosten    Sport  

Getränkepreisliste der Dorfgemeinschaftshalle Hünsborn – Auszug – (Stand: 11/2022)

Artikel Preis (Euro, netto)
Faßbier
Krombacher Pils, 50 l
ab 01.12.2022
160,90
169,90
Krombacher Pils, 30 l
ab 01.12.2022
98,50
104,90
Flaschenbiere
Krombacher Pils, 24 * 0,33 l16,95
Krombacher Alkoholfrei, 24 * 0,33 l17,85
Krombacher Radler, 24 * 0,33 l17,85
Krombacher Radler alkoholfrei, 24 * 0,33 l17,85
Krombacher Cab, 24 * 0,33 l
(nur auf Vorbestellung, Rücknahme nur volle Kisten)
17,85
Vita-Malz, 24 * 0,33 l
(nur auf Vorbestellung, Rücknahme nur volle Kisten)
15,75
Softdrinks, Wasser
CocaCola/Fanta/Sprite, 12 * 1 l16,25
Engelbert Brunnen Mineralwasser, 12 * 1 l
ab 01.12.2022
8,75
9,95
Weine
Weißweine (trocken/halbtrocken)/Rose (halbtrocken), 1 l5,80
Spirituosen
Weizen-Wacholder/Weizenkorn, 0,7 l8,50
Ramazotti, 0,7 l14,40
Obstler, 0,7 l8,60

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zzt. 19%.

Bei Abnahme von mehr als 1000 l Faßbier gewähren wir einen Rabatt von 2% auf die Gesamtmenge, bei mehr als 1500 l 5%.

Andere Getränke, als auf dieser Preisliste angegeben, werden selbstverständlich gerne bereitgestellt.

Mit dieser Preisliste verlieren alle älteren Preislisten ihre Gültigkeit.

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Nebenkosten     Mietbedingungen    Getränke    Sport  

Preise für Gas, Wasser und Strom der Dorfgemeinschaftshalle Hünsborn (Stand: 12/2022)

Artikel Preis (Euro)
Gas (m3)
- bis 31.01.2023
- ab 01.02.2023

1,45
1,95
Strom (kWh)
- bis 31.12.2022
- ab 01.01.2023

0,32
0,53
Wasser (m3)5,25

Es werden immer volle kWh bzw. m3 abgerechnet. Dazu wird bei Beginn der Veranstaltung der aktuelle Zählerwert abgerundet, und bei Ende entsprechend aufgerundet. Der Mindestverbrauch beträgt somit immer 1 kWh bzw. m3.
[Beispiel: Beginn: 107,7 m3, Ende 123,6 m3 --> 124-107 = 17 m3]

Mit dieser Preisliste verlieren alle älteren Preislisten ihre Gültigkeit.

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Sport     Mietbedingungen    Getränke    Nebenkosten  

Bedingungen für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshalle Hünsborn für Sport (Training/Wettkämpfe/...)

Die Nutzung ist sowohl für Privatpersonen, als auch durch Vereine oder gewerbliche Anbieter möglich.

Prinzipiell gelten die Bedingungen für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshalle Hünsborn, insbesondere §8 Schlüssel und §9 Haftung.

Zusätzlich bzw. davon abweichend gelten die folgenden besonderen Bedingungen (Stand 10/2022):

S 1Mietgebühren (Nettopreise je Stunde incl. Nebenkosten)
S 1.1Privatpersonen: 25 Euro (Mai-September [Sommersaison], steuerfrei), 35 Euro (Oktober-April [Wintersaison], steuerfrei)
S 1.2Gewerbliche Nutzer: 25 Euro (Mai-September [Sommersaison]), 35 Euro (Oktober-April [Wintersaison])
S 1.3Vereine: lt. jeweiliger Vereinbarung
S 2Verantwortung/Pflichten/Haftung
S 2.1Private Nutzung:
Ohne den/die Mieter/in ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. Die Mieter/innen sind persönlich für die Einhaltung der Bedingungen verantwortlich. Der/die Mieter/in hat als erste/r die Anlage zu betreten und als letzte/r zu verlassen, nachdem er/sie sich vergewissert hat, dass die Anlage bedingungsgemäß hinterlassen wird (Heizung, Licht, Fenster, Wasser, Türen, Allgemeinzustand,...).
S 2.2Nutzung durch Vereine und gewerbliche Nutzung:
Ohne den/die Übungsleiter/in oder entsprechende Stellvertreter/in ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. Die Übungsleiter/innen sind persönlich für die Einhaltung der Bedingungen verantwortlich. Der/die Übungsleiter/in hat als erste/r die Anlage zu betreten und als letzte/r zu verlassen, nachdem er/sie sich vergewissert hat, dass die Anlage bedingungsgemäß hinterlassen wird (Heizung, Licht, Fenster, Wasser, Türen, Allgemeinzustand,...).
S 2.3Sport darf in der Halle ausschließlich mit geeigneten (sauberen, nicht abfärbenden) Hallen-Sportschuhen betrieben werden.
Das Betreten/Befahren des Gebäudes mit Inlineskates usw. ist verboten.
S 2.4Ballsportarten dürfen ausschließlich mit geeigneten Hallenbällen ausgeübt werden.
S 2.5Die Anlage ist nach der Nutzung unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
S 2.6Rauchen, sowie der Verzehr alkoholhaltiger Getränke ist verboten.
S 2.7Das Abstellen von Fahrrädern, Rollern etc. innerhalb des Gebäudes ist nicht erlaubt.
S 2.8Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend verwendet werden. Benutzte Geräte und Einrichtungen sind nach der Benutzung wieder auf ihre vorgesehenen Plätze zurückzuschaffen.
S 2.9Geräte und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Schadhafte Geräte (auch eigene) dürfen nicht benutzt werden. Mieter/innen bzw. Übungsleiter/innen müssen sich jedesmal vor dem Gebrauch von dem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand der Geräte überzeugen. Festgestelle Mängel sind dem Betreiber der Anlage unverzüglich mitzuteilen.
S 2.10Übungen mit Gewichten, Hanteln und Kugeln sind nicht gestattet.
S 2.11Entstandene Schäden sind dem Betreiber der Anlage umgehend mitzuteilen.
Werden bereits vorhandene Schäden bemerkt, sind diese sofort (vor bzw. während der eigenen Nutzung) dem Betreiber der Anlage mitzuteilen.
S 3Gebäude/Technik
S 3.1Es dürfen nur die für Sport vorgesehenen Räume (Halle, Geräteraum, Umkleiden, Duschen, Toiletten im Sportbereich) genutzt werden.
S 3.2Außentüren:
Die Außentüren sind geschlossen zu halten. Als Eingang ist ausschließlich der Sporteingang zu nutzen. Die Türen direkt von der Halle zum Parkplatz sind nicht als Eingangstüren oder zur Lüftung zu benutzen und müssen immer geschlossen bleiben.
Nach Ende der Nutzung müssen alle Außentüren geschlossen/verschlossen sein.
S 3.3Fenster:
In der Halle können die Fenster zur Lüftung geöffnet werden. Die Öffnungszeit sollte in der Heizperiode (Außentemperaturen unter 20 Grad) so kurz wie möglich sein.
Nach Ende der Nutzung müssen alle Fenster geschlossen sein.
S 3.4Licht:
Das Licht in der Halle ist möglichst sparsam zu nutzen. Bei ausreichender Helligkeit durch Tageslicht oder bei nur teilweiser Nutzung der Halle sind Teile der Beleuchtung auszuschalten.
Nach Ende der Nutzung müssen alle Leuchten (Halle, Umkleiden, Duschräume, Flur) ausgeschaltet werden.
S 3.5Heizung:
Die Hallenheizung ist automatisch gesteuert (Zeit und Temperatur).
Die Heizung und Warmwasserbereitung für die Umkleiden/Duschen/... arbeitet zeitgesteuert. Die Temperatur in den Räumen ist über die Thermostatventile an den Heizkörpern einstellbar. Die Einstellungen sind sinnvoll vorzunehmen (Stellung "2" bis "3", nicht "5").
Nach Ende der Nutzung müssen alle Thermostatventile auf die Stellung "✱" (Frostschutz) gebracht werden.
S 4Belegung
S 4.1Private und gewerbliche Nutzung:
Das Betreten der Anlage ist nur nach/gemäß vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber ausschließlich zu den abgestimmten Zeiten für die vereinbarte Nutzung erlaubt.
S 4.2Nutzung durch Vereine:
Das Betreten der Anlage ist nur nach/gemäß vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber ausschließlich zu den abgestimmten Zeiten für die vereinbarte Nutzung erlaubt (dies beinhaltet explizit angegebene Übungsleiter und den Personenkreis).
Für jeden Termin (jede Terminserie) ist ein/eine Übungsleiter/Übungsleiterin und jeweils ein/eine Stellvertreter/in (zweite/r Verantwortliche/r) namentlich (vollständiger Name und Adresse) zu benennen.
S 5Folgen bei Verstößen gegen diese Bedingungen
S 5.1Bei Verstößen gegen diese Bedingungen (z.B. Nutzung der Halle mit nicht geeigneten Bällen, Verlassen der Anlage mit offenen Türen, Fenstern oder eingeschaltetem Licht, ...) behält sich der Betreiber der Anlage vor, dieses in jedem Einzelfall wie einen entstandenen Schaden gemäß der allgemeinen Bedingungen (siehe §9 Haftung (9.5)) zu behandeln und die entsprechende aktuelle Bearbeitungspauschale zusätzlich zur Miete in Rechnung stellen. Unabhängig davon können in diesem Zusammenhang zusätzlich entstandene Kosten (Vandalismus/Beschädigungen, Diebstahl, Energiekosten,...) in Rechnung gestellt werden.
S 5.2Verstöße gegen §S 4 Belegung:
Private und gewerbliche Nutzung:
Bei Verstößen behält sich der Betreiber der Anlage vor, dem/der Mieter/in die vierfache Miete zu berechnen und den/die Mieter/in von weiteren Nutzungen auf unbestimmte Zeit auszuschließen.
Nutzung durch Vereine:
Bei Verstößen wird dem Verein in jedem Einzelfall der aktuelle Mietpreis für Privatpersonen berechnet. Im Wiederholungsfall behält sich der Betreiber vor, den Verein von weiteren Nutzungen auf unbestimmte Zeit auszuschließen.
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